AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen


Unsere allgemeine Geschäftsbedingungen mit Stand vom 01.08.2014 als pdf-Datei (hier) zum Herunterladen.

Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Rebenpatenschaften gelten zwischen dem Rebenpaten und dem Büro für Rebsortenkunde und Klonzüchtung Andreas Jung, Heidengasse 13, 67363 Lustadt

Dokumentation

Die Rebenpatenschaft wird durch eine Patenurkunde und ein Namensschild an den betreffenden Rebstöcken dokumentiert.

Leistungen

Das Rebsortenbüro und seine Vertragswinzer kümmern sich um die Bewirtschaftung des Rebsortenarchivs, führen notwendige Arbeiten durch, bestimmen den Lesezeitpunkt und führen die Weinlese sowie den Weinausbau durch.

Der Rebenpate erhält im ersten Jahr sechs Flaschen Wein aus den Trauben des Südpfalzweinbergs, eine Namensurkunde, ein Namensschild an einer Einheit von 3-5 Rebstöcken der Patensorte und eine Einladung zur kulinarischen Weinprobe mit freier Weinverkostung. Bei mehrjährigen Patenschaften werden ab dem zweiten Jahr 12 Weinflaschen aus dem Südpfalzweinberg geliefert, davon mindestens 9 des aktuellen Jahrgangs. Die Patenschaft ist symbolisch und dient der Sortenerhaltung im Südpfalzweinberg. Eigentumsansprüche an den Sorten oder an konkreten Rebenpflanzen entstehen durch eine Patenschaft nicht.

Zahlung

Rechnungen sind regelmäßig innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden vom Tag der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnet. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für beide Teile ist Lustadt.

Kosten

Der Preis einer Patenschaft beträgt 120,- EUR (bei jährlichen Laufzeiten), 350,- EUR (bei einer Laufzeit von drei Jahren) und 580,- EUR (bei einer Laufzeit von fünf Jahren). Weitere Kosten entstehen nicht. Im Preis sind 19% Mehrwertsteuer enthalten.

Kündigung

Einmalige Rebenpatenschaften verlängern sich nicht automatisch nach Ende der Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Fortlaufende Patenschaften verlängern sich zum 1. Januar eines Jahres um ein weiteres Jahr, es sei denn, die Patenschaft wird zum 1. Dezember des Vorjahres schriftlich gekündigt.

Weinversand

Der Patenschaftswein wird einmal jährlich frachtfrei an die gewünschte Adresse versandt. Sollten weitere Lieferungen notwendig sein, z.B. bei Bestellungen oder geänderter Lieferanschrift, so berechnen wir einen Versandkostenanteil von 9,- Euro je Paket (6er-, 12er-Karton). Bei Paketsendungen von Patenwein in andere EU-Länder erheben wir eine zusätzliche Versandgebühr von 15,- Euro pro Patenschaft, sowie 22,- Euro für jedes zusätzliche Paket.

Paketversand
Die Weinflaschen werden in bruchsicheren 6er- oder 12er- Kartons verschickt. Die Kosten für Versand und Verpackung betragen 9,- Euro je Paket (6er-, 12er-Karton). Größere Versandeinheiten nur auf Anfrage.

Beanstandungen

Mängelrügen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Weine geltend gemacht werden. Beschädigungen sind sofort beim zuständigen Paketdienst oder Spediteur zu reklamieren und auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.

Haftung bei Ernteausfällen

Für gravierende Ernteausfälle, die durch Vandalismus, Diebstahl oder Natur- und Wetterextreme wie z.B. Insektenkalamitäten, unkontrollierbarer Pilzbefall, Spätfröste, Hagel, Sturmschäden oder andere extreme Schlechtwetterereignisse verursacht werden, kann keine Haftung übernommen werden. Die Flaschengröße und die Flaschenzahl sind dann abhängig von der Erntemenge. Bei Totalausfällen wird Wein von noch vorhandenen Jahrgängen oder aus anderen Rebsortenarchiven geliefert, sofern vorhanden.

Haftung vor dem 01.12.2011

Für Ausstände von vor dem 01.12. 2011 abgeschlossenen Patenschaften wird keine Haftung übernommen.

Untergang

Bei Untergang z.B. durch Krankheit, Vandalismus, Naturkatastrophen oder durch behördliche Rücknahme der Bewilligungen für die Anbaueignungsversuche, versuchen wir, zu einem Interessensausgleich zu kommen und nicht eingelöste, im Voraus bezahlte Patenschaftsbeiträge zurückzuzahlen.